Teilrevision von Fachhochschulverordnungen
Bern, 25.03.2009 - Der nachträgliche Erwerb eines Fachhochschultitels ist ab 1. Mai 2009 auch für Abschlüsse in Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung und Hebamme/Entbindungspfleger möglich. Auf den gleichen Zeitpunkt wird der altrechtliche Titel «Wirtschaftsjuristin FH»/«Wirtschaftsjurist FH» geschützt. Die entsprechende Ergänzung der Fachhochschulverordnung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. März 2009 gutgeheissen.
Personen mit einem Abschluss von Vorgängerschulen der heutigen Fachhochschulen können beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich den entsprechenden Fachhochschultitel beantragen. Diese Regelung gilt seit mehreren Jahren für Diplomierte einer Höheren Fachschule der Bereiche Technik, Wirtschaft, Design, soziale Arbeit und Kunst. Insgesamt hat das BBT seit dem Jahre 2000 über 15`000 nachträglich erworbene Fachhochschultitel ausgestellt.
Die teilrevidierte Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels regelt nun auch die Voraussetzungen für den Erwerb des Fachhochschultitels für bisherige Abschlüsse in Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung und Hebamme/Entbindungspfleger. Die Formulare für die Gesuchseingabe sind ab 1. Mai 2009 auf der Website www.gsk-titel.ch abrufbar. Beim nachträglichen Titelerwerb werden geschützte Fachhochschultitel nach altem Recht abgegeben. Sie berechtigen auch zum Führen des Bachelortitels, da die Fachhochschulen inzwischen auf das Bachelor-/Master-System umgestellt haben.
Ebenfalls per 1. Mai 2009 werden im Anhang der Verordnung des EVD über Studiengänge, Nachdiplomstudien und Titel an Fachhochschulen verschiedene Studiengangsbezeichnungen angepasst. Die Nomenklatur wird mit dem Studiengang Wirtschaftsrecht ergänzt und der altrechtliche Titel «Wirtschaftsjuristin FH»/«Wirtschaftsjurist FH» geschützt. Die entsprechende Ergänzung der Fachhochschulverordnung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. März 2009 gutgeheissen.
Quelle und weitere Informationen
- Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement - www.evd.admin.ch