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Sektionen

Militär

Was tun, damit Militär und Studium möglichst reibungslos aneinander vorbei kommen?

Welche Möglichkeiten gibt es und wie funktionieren die verschiedenen Modelle?

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Gesuche um Dienstverschiebung oder Dienstvorausleistung müssen von den Militärdienstpflichtigen im Regelfall spätestens 14 Wochen vor Dienstbeginn eingereicht werden. Gesuche die zu spät eintreffen werden nur in absoluten Notfällen bewilligt. Als Grundsatz gilt: Je früher, desto besser.

Gesuche müssen begründet und mit den nötigen Beweismitteln versehen werden:

  • Bestätigung (Arbeitgeber, Handelsregisterauszug usw.)

Die Pflicht zum Einrücken bleibt bestehen, solange die Dienstverschiebung nicht bewilligt ist.

Damit eine Bewilligung eines Gesuches aus beruflichen Gründen in Betracht gezogen werden kann, muss ein überwiegendes privates Interesse gemäss Art. 8-10 der Weisung über die Dienstverschiebung (WDVS) vorliegen. Der Arbeitgeber muss die Gründe ausführlich bestätigen. Selbständigerwerbende sollten nach Möglichkeit Ihr Gesuch vom Sektionschef des Wohnortes oder der Gemeindeverwaltung bestätigen lassen.
Bei einer berufsbegleitenden Weiterbildung ist insbesondere darauf zu achten, ob der Besuch der Lektionen nicht mit der Gewährung von persönlichem Urlaub abgedeckt werden kann (rechtzeitige Kontaktaufnahme und Absprache mit dem Einheitskommandanten).


Weitere Informationen

  • ausführliche Informationen zum Militärdienst (Dienstverschiebung, Daten, Formulare usw.) gibt's beim VBS
  • Kurzinformation: RS und Studium

 

 

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