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Durchlässigkeit zwischen den Hochschultypen

Studierende an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen sollen den Hochschultyp wechseln können. Unter welchen Bedingungen der direkte Übertritt an der Schwelle vom Bachelor- zum Masterstudium möglich ist, haben die drei Rektorenkonferenzen nun mit einer Vereinbarung geregelt. Damit packen sie die Chance, die im neuen Verfassungsartikel geforderte Durchlässigkeit für den Hochschulbereich praktikabel umzusetzen.

Der direkte Übertritt von einem Bachelor-Studium an einer Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule in ein Masterstudium an einer Universität soll ebenso möglich sein wie ein Übertritt in die andere Richtung. Aktuell werden solche Wechsel des Hochschultyps ab Sommer 2008, wenn zum ersten Mal Fachhochschulstudierende ein Bachelor-Diplom in Händen halten. Die Rektorenkonferenzen der Universitäten (CRUS), der Fachhochschulen (KFH) und der Pädagogischen Hochschulen (COHEP) haben eine Vereinbarung abgeschlossen, welche die Grundsätze festhält und auch die Modalitäten regelt. Die so genannte Konkordanzliste verzeichnet 36 bereits bestehende Übertrittsmöglichkeiten. Am 6. Dezember haben die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) und der Schweizerische Fachhochschulrat dieser Vereinbarung und der Konkordanzliste ihre Zustimmung gegeben.

Maximal 60 ECTS-Kreditpunkte nachholen

Alle Rektorinnen und Rektoren haben sich auf allgemeine Grundsätze für die Regelung eines konkreten Übertritts geeinigt. Dazu gehört, dass erfolgreich absolvierte Studienleistungen an ein neues Studium angerechnet werden und nicht jede Differenz bei Kenntnissen und Fähigkeiten zwingend zu Auflagen für das Master-Studium führt. Den Studierenden darf auch eine gewisse Selbstverantwortung auferlegt werden.

In Bachelor-Studiengängen verschiedener Hochschultypen mit vergleichbarer fachlicher Ausrichtung werden nicht dieselben Kenntnisse und Fähigkeiten erworben. Deshalb müssen bei einem Wechsel des Hochschultyps – in allen Richtungen – spezifische Zusatzleistungen erbracht werden. Wenn deren Umfang 60 Kreditpunkte gemäss European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) nicht überschreitet (das entspricht etwa einem Jahr Vollzeitstudium), werden die Studierenden direkt in das Master-Studium aufgenommen.

Auflagen beim Wechsel in beide Richtungen

Alle in der Konkordanzliste verzeichneten Wechsel sind in beide Richtungen möglich, sofern bei beiden Hochschultypen ein entsprechendes Angebot besteht. Darin widerspiegelt sich die Gleichwertigkeit der drei Hochschultypen. Weil sie aber gerade in ihren Ausbildungszielen und -inhalten andersartig sind, geht es nicht ohne Auflagen. Diese sollten möglichst zu Beginn des Master-Studiums erfüllt werden, wenn entsprechendes Know-how im Lehrangebot vorausgesetzt ist. Derartige Auflagen kann es übrigens auch beim Übertritt in ein Master-Studium des gleichen Hochschultyps geben, wenn sich das absolvierte Bachelor- und das gewählte Master-Programm nicht präzise entsprechen. Die jetzt vorliegende Konkordanzliste ist eine Startaufstellung. Die Rektorenkonferenzen haben diese erste Fassung mit einem pragmatischen Vorgehen erarbeitet, um alle Interessierten möglichst rasch klar informieren zu können. Während einer Anfangsphase soll diese Liste in kürzeren Zeitabständen analysiert und wenn nötig angepasst werden.

 

Weitere Informationen

  • Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten - www.crus.ch
  • Rektorenkoferenz der Fachhochschulen der Schweiz - www.kfh.ch
  • Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen - www.cohep.ch

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