Bundesrat untersucht Weiterbildungspolitik
Bern, 31.01.2008 - Für die Weiterbildung sollen auf Bundesebene günstige Voraussetzungen und einheitliche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. Januar 2008 das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement des Innern mit der Erarbeitung einer Analyse und eines allfälligen Rahmengesetzes zur Weiterbildung beauftragt. Es wird den neuen Verfassungsbestimmungen über die Bildung vom 21. Mai 2006 Rechnung tragen und das lebenslange Lernen unterstützen.
Mit den neuen Verfassungsbestimmungen über die Bildung vom 21. Mai 2006 hat der Bund den Auftrag erhalten, Grundsätze der Weiterbildung festzulegen. Er kann zudem die Weiterbildung fördern (Art. 64a BV). Damit erhält die Weiterbildung auf Bundesebene mehr Gewicht. In der aktuellen Bundesgesetzgebung ist dieser Bildungsbereich in verschiedensten Einzelbestimmungen geregelt. Dies verunmöglicht eine umfassende nationale Weiterbildungspolitik. Auch fehlt ein Überblick über die Finanzflüsse, und es besteht die Gefahr von Doppelspurigkeiten oder Ineffizienzen bei den Angeboten.
Mit einem Rahmengesetz über die Weiterbildung will der Bundesrat nun mehr Kohärenz schaffen und die allgemeine Weiterbildungsbereitschaft der Bevölkerung steigern. Diese ist zentral, um das Wissen der Erwerbstätigen stets aktuell zu halten und so den Wirtschaftsstandort Schweiz zu stärken. Ein besonderes Augenmerk gilt den bildungsfernen Schichten, die Weiterbildungsangebote unterdurchschnittlich nutzen.
Ein Weiterbildungsgesetz soll die Koordination der Angebote, die Qualitätssicherung und die Transparenz verbessern. Es orientiert sich am Grundsatz des lebenslangen Lernens und der Eigenverantwortung des Individuums.
Weitere Informationen
- Eidegenössisches Volkswirtschaftsdepartement - www.evd.admin.ch

